Schweizer Kredit ohne Schufa
In finanziellen Belangen nehmen es die Schweizer genauer als ihre berühmten Uhrwerke. Hier hält der Begriff Bankgeheimnis noch, was er verspricht. Davon können auch deutsche Kunden profitieren, die nicht Millionen von Euro anlegen, sondern einen Schweizer Kredit aufnehmen möchten. Als Kredit ohne Schufa, der in den meisten Fällen postalisch angewiesen wird, erfährt außer dem Vermittler, der kreditgebenden Bank und dem Kreditnehmer selbst niemand etwas von dem schufafreien Darlehen. Das hat viele Vorteile und spart unangenehme Nachfragen von der Hausbank, bei der vielleicht schon ein Kreditantrag gescheitert ist.
Ohne Weiteres wird allerdings auch ein Schweizer Kredit nicht gewährt. Die Banken bei den Eidgenossen haben genau wie die hiesigen Kreditinstitute feste Vorschriften, welche Sicherheiten nachgewiesen werden müssen, ehe ein Antrag angenommen wird. Dafür entfällt die Nachfrage bei Schufa, weil die Auskunftei in der Schweiz keine Kooperationspartner hat. Das heißt für alle, die aufgrund eines Fehltritts negativ bei der Schufa aufgefallen sind, dass sie – vorausgesetzt, sie erfüllen die Bedingungen der Schweizer Banken – einen Kredit aufnehmen können.
Dafür muss man sich an einen seriösen Vermittler wenden, der keine Bearbeitungsgebühr verlangt bzw. erst dann, wenn der Antrag erfolgreich geprüft und genehmigt wurde. Gerade in diesem Bereich des Kreditwesens sollte man daher sehr genau schauen, wem man sein Vertrauen schenkt. Relativ sicher kann man sein, wenn man sich an Vermittler wendet, die den Schweizer Kredit online anbieten und schon seit Jahren aktiv am Markt sind und somit über ausreichend Erfahrung beim schufafreien Kredit verfügen.
Dabei unterscheidet sich das Darlehen aus der Schweiz in einigen Punkten deutlich von einem normalen Ratenkredit. Der Betrag, den man leihen kann, liegt bei maximal 3.500 Euro, abhängig von der Höhe des Einkommens. Die Laufzeit steht grundsätzlich fest und kann nicht beeinflusst werden. Sie beträgt 40 Monate. Die wichtigsten Bedingungen, die dazu erfüllt werden müssen, sind ein festes Gehalt in einer von der Personenzahl im Haushalt abhängigen Höhe sowie ein Höchstalter von 55 (neue Bundesländer) respektive 58 Jahren.
