Kann ich einen Sofortkredit vorzeitig tilgen bzw. kündigen?
Die übliche Laufzeit eines Sofortkredits liegt zwischen 12 und 84 Monaten. Die meisten Kreditnehmer entscheiden sich bewusst für eine verhältnismäßig lange Laufzeit, damit die Kreditraten nicht so hoch ausfallen und somit die finanzielle Belastung im Rahmen bleibt. Allerdings kommt bei einigen Kreditnehmern gelegentlich das Bedürfnis auf, den Kredit vorzeitig - also vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit - tilgen bzw. kündigen zu wollen. Dementsprechend stellen sie sich oftmals die Frage, ob eine vorzeitige Tilgung überhaupt möglich ist.
Die vorzeitige Kündigung eines Sofortkredits ist mittlerweile bei fast allen Banken möglich. Üblicherweise räumen sie ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein, welches dem Kreditnehmer erlaubt, den
Kredit ein halbes Jahr nach der Kündigung vollständig zurückzuführen. Die Kündigung hat auf schriftlichem Wege zu erfolgen. Im Anschluss an die Kündigung läuft der
Ratenkredit noch ein halbes Jahr lang wie gehabt weiter - anschließend muss er vollständig abgelöst werden. Nach der Tilgung gilt der Kredit als gekündigt, so dass keine weiteren Verbindlichkeiten entstehen können.
Allerdings müssen die Kreditnehmer gar nicht immer von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Viele Banken handhaben es nämlich so, dass sie ihren Kunden ein hohes Maß an Flexibilität einräumen. Meist erfolgt dies in Form von Sondertilgungsmöglichkeiten. Dank dieser Möglichkeiten sind die Kreditnehmer dazu berechtigt, entweder in begrenzter oder sogar in unbegrenzter Höhe Sondertilgungen (zusätzliche Tilgungen) zu leisten. Auf diese Weise können sie ihren
Sofort Kredit erheblich schneller tilgen.
Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass die Ausübung des Sonderkündigungsrechts mit zusätzlichen Kosten, wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, verbunden sein kann. Folglich sollte man sich vor einer Kündigung nochmals mit der Bank in Verbindung setzen oder einen Blick in den Kreditvertrag werfen, um die Höhe der eventuell entstehenden Kosten in Erfahrung zu bringen.
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